IGS-Industrielle Gefahrenmeldesysteme GmbH

Technology for life safety and security

Begriffe in der Gefahrenmeldetechnik allgemein

Abgeschlossener Raum für Gefahrenmeldeanlagen: Raum oder Ort, der unter Verschluss gehalten wird und nur beauftragten Personen zugänglich ist.
Anmerkung 1: Der Zutritt (Zugang) ist nur für Elektrofachkräfte GMA, sachkundige Personen GMA oder ein gewiesene Personen gestattet.

Abnahmeprüfung: dokumentierte gemeinsame Prüfung der Gefahrenmeldeanlage durch die Elektrofachkraft GMA und den Auftraggeber in Form einer Sicht- und Funktionsprüfung sowie Prüfung auf Vollständigkeit der Unterlagen als Voraussetzung zur anschließenden Übergabe an den Betreiber und Inbetriebnahme.

Abnutzung: Abbau des Abnutzungsvorrats, hervorgerufen durch chemische und/oder physikalische Vorgänge.
Anmerkung 1: Solche Vorgänge, die durch unterschiedliche Beanspruchungen hervorgerufen werden, sind unvermeidbar, unterscheiden sich aber abhängig von der Beanspruchung durch die Umgebungsbedingungen.

Abnutzungsvorrat: Vorrat der möglichen Funktionserfüllung unter festgelegten Bedingungen, der einer Gefahrenmeldeanlage aufgrund der Herstellung der Anlageteile, der Instandsetzung oder einer Verbesserung innewohnt.

Änderung: Kombination aller technischen und administrativen Maßnahmen sowie Maßnahmen des Managements zur Änderung der geforderten Funktion einer Gefahrenmeldeanlage.
Anmerkung 1: Änderung bedeutet nicht den Ersatz durch ein gleichwertiges Anlageteil.
Anmerkung 2: Die Änderung der bisher bestehenden geforderten Funktion einer Gefahrenmeldeanlage in eine neue geforderte Funktion ist keine Instandhaltungsmaßnahme. Änderungen können einen Einfluss auf den Überwachungsumfang, das Sicherungskonzept und/oder die Leistungseigenschaften sowie gegebenenfalls auf die Funktionssicherheit von Gefahrenmeldeanlagen haben.
Anmerkung 3: Eine Änderung darf nur durch einen lnstandhalter von Gefahrenmeldeanlagen vorgenommen werden.

Alarm: Warnung vor einer bestehenden Gefahr für Personen, Sachen oder die Umwelt, verursacht durch einen Alarmzustand, sowie die Aufforderung zum Herbeirufen von Hilfe zur Gefahrenabwehr.

Alarmierungsbereich: Abschnitt eines Anwesens mit zugeordnetem Internalarm.

Alarmierungseinrichtung: Einrichtung, die der Warnung von Personen oder dem Herbeiruf von Hilfe zur Gefahrenabwehr dient.
Anmerkung 1: Diese darf Teil oder Zusatzeinrichtung einer GMA sein.

Alarmübertragungsanlage: Gefahrenmeldeanlage, die zur Übertragung von Informationen zwischen einer oder mehreren Gefahrenmeldeanlagen zu einer oder mehreren Alarmempfangsstellen dient.
Anmerkung 1: Alarmübertragungsanlagen sind nicht für lokale Verbindungen vernetzter Anlagen geeignet.

Alarmzustand: Zustand einer Gefahrenmeldeanlage oder eines Teils davon als Reaktion auf eine bestehende Gefahr.

Ansteuereinrichtung: Einrichtung, die der Anschaltung von Übertragungseinrichtungen, von Steuereinrichtungen oder von Alarmierungseinrichtungen dient.

Anzeigeeinrichtung: Einrichtung, die der optischen und/oder akustischen Anzeige von Meldungen dient.

Ausfallgefährdete Energiequelle: Energiequelle, die eingeschränkt verfügbar ist.
Anmerkung 1: Dazu gehören Energiequellen, die den vorgegebenen Energiebedarf einer GMA oder von Anlageteilen einer GMA grundsätzlich decken können, jedoch für bestimmte Zeitspannen ausfallen können, z. B. öffentliches Niederspannungsnetz.

Automatischer Melder: Melder, der zur Bildung von Gefahrenmeldungen dienende physikalische und/oder chemische Kenngrößen erfasst und auswertet.

Beauftragte Stelle: im Sinne der Norm der Betreiber oder eine vom Betreiber beauftragte eingewiesene Person, die Meldungen annimmt und notwendige Maßnahmen veranlasst.

Bedarfsgesteuerte Verbindung: physikalische oder logische Verbindung, die vor der Übertragung von Meldungen oder zur Überwachung der Verbindung erst aufgebaut werden muss und nach der Übertragung bzw. Überwachung wieder abgebaut wird.

Bedingt zugänglicher Raum für Gefahrenmeldeanlagen: Raum oder Ort, der in der Regel nur Elektrofachkräften, sachkundigen Personen GMA oder eingewiesenen Personen zugänglich ist.
Anmerkung 1:Hierzu zählen auch Räume, in denen sich eingewiesene Personen ständig aufhalten, oder Räume, die in Sicherungsbereiche einbezogen sind, so dass der Zugriff auf die Einrichtungen bemerkt wird.

Begehung: Tätigkeit zur Feststellung und Beurteilung von sichtbaren Störungen auf die Überwachungsaufgaben einer Gefahrenmeldeanlage, die nicht betriebsmäßig ausgewertet werden, und ob Abweichungen von der im Sicherheitskonzept geforderten Funktion der Gefahrenmeldeanlage vorliegen.

Betätigungseinrichtung: Einrichtung, die dem manuellen Schalten und Steuern der Betriebsmittel dient.

Betreiber: im Sinne der Norm der für den Betrieb der Gefahrenmeldeanlage Verantwortliche.

Betriebsbereitschaft: Fähigkeit einer Gefahrenmeldeanlage, Informationen und Meldungen der geforderten Funktion zu erfassen, auszuwerten und auszugeben.

Betriebsmittel: im Sinne der Norm Gegenstände zum Erzeugen, Fortleiten, Verteilen, Speichern, Messen und Umsetzen von Energie.

Brandmeldeanlage: Gefahrenmeldeanlage, die Personen zum direkten Hilferuf bei Brandgefahren dient und Brände zu einem frühen Zeitpunkt erkennt und meldet.

Einbruchmeldeanlage: Gefahrenmeldeanlage zum Erkennen und Anzeigen der Anwesenheit, des Eindringens oder des versuchten Eindringens eines Eindringlings in überwachte Bereiche.

Einbruch- und Überfallmeldeanlage EMA/ÜMA: kombinierte Einbruch- und Überfallmeldeanlage.

Eingewiesene Person: Person, die in die für den Betrieb einer Gefahrenmeldeanlage erforderlichen Aufgaben von einer Elektrofachkraft GMA eingewiesen wurde und in der Lage ist, selbstständig die Bedienung der Gefahrenmeldeanlage vorzunehmen.
Anmerkung 1: Diese Aufgaben umfassen das Durchführen oder Veranlassen von Schutzmaßnahmen und weitere Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bei Abschaltung oder Störung von Anlageteilen sowie das Veranlassen von Störungsbeseitigungen oder von lnstandhaltungen bei Beeinträchtigungen.
Anmerkung 2: Die Aufgaben setzen die Kompetenzen zur selbständigen Erfüllung fachlicher Anforderungen in einem noch überschaubaren Tätigkeitsfeld voraus, sowie erweitertes allgemeines Wissen und erweitertes Fachwissen in Bezug auf die Funktion von Gefahrenmeldeanlagen und den mit ihrem Betrieb verbundenen organisatorischen Maßnahmen. Darüber hinaus ist es erforderlich, durch eigenständiges und verantwortungsbewusstes Lernen den Wissensstand um die Gefahrenmeldeanlagen immer auf dem aktuellen Stand zu halten. Der Tätigkeitserfüllung liegt die Qualifikationsanforderung nach DQR Niveau 3 zu Grunde.

Elektrofachkraft für Gefahrenmeldeanlagen, Elektrofachkraft GMA: Person, die aufgrund der fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen, Bestimmungen und Richtlinien die übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.
Anmerkung 1: Für den Bereich der Gefahrenmeldeanlagen wird eine Ausbildung aus dem Spektrum der Elektrotechnik auf dem Gebiet der Nachrichten, Informations, Mikroprozessor, Mess- und Regel- oder allgemeinen Elektrotechnik vorausgesetzt, und es sind Erfahrungen auf den jeweils anderen Gebieten sowie Systemkenntnisse der Gefahrenmeldetechnik nachzuweisen. Auch sind Kenntnisse für die Beurteilung der Objektvoraussetzungen, wie baulicher Brandschutz oder mechanische Sicherungstechnik, des Einflusses der Raumnutzung und der Einsatzgrenzen der Meldungserfassung erforderlich.
Anmerkung 2: Zur Beurteilung der fachlichen Ausbildung kann auch eine mehrjährige Tätigkeit auf den betreffenden Arbeitsgebieten herangezogen werden.
Anmerkung 3: Die Tätigkeit erfordert die Fähigkeit zur selbständigen Planung und Bearbeitung umfassen der fachlicher Aufgabenstellungen in einem komplexen, spezialisierten, sich verändernden Umfeld. Integriertes Fachwissen sowie vertieftes fachtheoretisches Wissen müssen vorhanden sein. Umfang und Grenzen der Einsatzmöglichkeiten einer Gefahrenmeldeanlage müssen bekannt sein. Ein sehr breites Spektrum spezialisierter kognitiver und praktischer Fertigkeiten wird vorausgesetzt. Arbeitsprozesse sind übergreifend zu planen und unter umfassender Einbeziehung von Handlungsalternativen und Wechselwirkungen mit benachbarten Bereichen zu beurteilen. Die Kompetenz, andere anzuleiten und mit fundierter Lernberatung zu unterstützen, muss gegeben sein. Fachübergreifende komplexe Sachverhalte müssen strukturiert, zielgerichtet und adressatbezogen dargestellt werden können. Eigene und fremd gesetzte Lern- und Arbeitsziele sind zu reflektieren, zu bewerten, selbstgesteuert zu verfolgen und zu verantworten. Der Tätigkeitserfüllung liegt die Qualifikationsanforderung nach DQR Niveau 5 zu Grunde.

Energiespeicher: Einrichtung, die Energie speichert. BEISPIEL Batterie.

Energieversorgung: Einrichtung, die der Versorgung von Gefahrenmeldeanlagen oder Teilen davon dient.

Externalarm: Alarm vor Ort zur Gefahrenabwehr. BEISPIEL Akustische und/oder optische Signale und/oder Sprachdurchsagen.

Externsignalgeber: akustischer und/oder optischer Signalgeber zur Abgabe des Externalarms.

lnstandhalter: Fachfirma mit Elektrofachkräften für Gefahrenmeldeanlagen, die alle lnstandhaltungsmaßnahmen, Begehungen sowie Erweiterungen und Änderungen durchführen kann und die über eine ständige Rufbereitschaft, die notwendigen Ersatzteile und die erforderliche Ausrüstung verfügt.

Falschalarm: Alarm, dem keine Gefahr zugrunde liegt.

Fernalarm: Alarm, der sich an eine nicht vor Ort befindliche beauftragte hilfeleistende Stelle richtet, z. B. Feuerwehr, Polizei oder Sicherheitsunternehmen.
Anmerkung 1: Fernalarm wird in der Normenreihe EN 50131 als "Ausgabe über AÜA" bezeichnet.

Fernmeldeanlage: Einrichtung zur Übermittlung (d. h. Übertragung und Vermittlung) und zur Verarbeitung von Nachrichten und Informationen (z. B. Sprache, Töne, Bilder oder Zeichen) einschließlich Fernwirkinformationen (z. B. Messwerte, Meldungen oder Befehle).

Funktionsfähiger Zustand: Zustand einer Gefahrenmeldeanlage, der dadurch gekennzeichnet ist, dass die Gefahrenmeldeanlage eine geforderte Funktion nur dann erfüllen kann, wenn auch außerhalb von Anlageteilen keine störenden Beeinflussungen auftreten.

Funktionsprüfung: Tätigkeit nach dem Errichten, Erweitern, Ändern oder nach Instandhaltungsmaßnahmen zur Bestätigung, dass die Gefahrenmeldeanlage imstande ist, die geforderte Funktion zu erfüllen.

Gefahrenmeldeanlage: Fernmeldeanlage zum zuverlässigen Melden von Gefahren für Personen, Sachen oder die Umwelt.
Anmerkung 1: Diese Anlage bildet aus selbsttätig erfassten oder von Personen veranlassten Informationen Gefahrenmeldungen, gibt diese aus und erfasst Störungen. Die Übertragungswege, die der Übertragung von Informationen und Gefahrenmeldungen dienen, sind überwacht.
Anmerkung 2: Das Versagen der Gefahrenmeldeanlage ist durch besondere Maßnahmen weitgehend verhindert. Es können neben elektrischen auch andere Betriebsmittel Anwendung finden.
Anmerkung 3: Zu einer Gefahrenmeldeanlage gehören Einrichtungen für Eingabe, Übertragung (leitungsgeführt und nicht Ieitungsgeführt), Verarbeitung und Ausgabe von Meldungen, einschließlich zugehöriger Energieversorgung.
Anmerkung 4: Als Gefahrenmeldeanlagen im Sinne dieser Norm werden Alarmübertragungsanlagen, Brandmeldeanlagen, Einbruch- und Überfallmeldeanlagen und Sprachalarmanlagen bezeichnet.

Geforderte Funktion: Funktion oder eine Kombination von Funktionen einer Einheit, die für die Erbringung einer gegebenen Leistung als notwendig erachtet wird.
Anmerkung 1: Diese Einheit kann sein: ein Betriebsmittel, ein Anlageteil oder eine Gefahrenmeldeanlage.
Anmerkung 2: Die Erbringung der Leistung kann bei einer GMA sein: Erfüllung eines Brandschutzkonzeptes oder eines Sicherungskonzeptes.

lnbetriebsetzen: das Bereitstellen der geforderten Funktion einer errichteten Gefahrenmeldeanlage für die Nutzung.

Inbetriebnahme: Beginn der Nutzung der geforderten Funktion einer errichteten Gefahrenmeldeanlage durch den Betreiber.

lnspektion: Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des Ist Zustandes einer Gefahrenmeldeanlage einschließlich der Bestimmung der Ursachen verstärkter Abnutzung und dem Ableiten der notwendigen Konsequenzen für eine künftige Nutzung.

Instandhaltung: Kombination aller technischen und administrativen Maßnahmen sowie Maßnahmen des Managements während des Lebenszyklus einer Gefahrenmeldeanlage zur Erhaltung des funktionsfähigen Zustands oder der Rückführung in diesen, so dass diese die geforderte Funktion erfüllen kann.
Anmerkung 1:Die Instandhaltung wird in die Grundmaßnahmen Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Verbesserung unterteilt.

Instandsetzung: Maßnahme zur Rückführung einer Gefahrenmeldeanlage in den funktionsfähigen Zustand, mit Ausnahme von Verbesserungen.

lnternalarm: Alarm vor Ort mit akustischen und/oder optischen Signalgebern, der sich an anwesende Personen zur Warnung vor einer Gefahr richtet.

lnternsignalgeber: akustischer und/oder optischer Signalgeber zur Abgabe des lnternalarmes.

Ist Zustand: Kenngröße des Abnutzungsvorrats einer Einheit, z. B. einer Gefahrenmeldeanlage oder deren einzelner Anlageteile, zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Meldergruppe: Zusammenfassung von Meldern, für die an Anzeigeeinrichtungen eine separate Anzeige für Meldungen und Störungen erfolgt.
Anmerkung 1: Die Meldergruppe kann auch aus nur einem Melder bestehen.

Meldebereich: Abschnitt von Gebäuden (z. B. Räume, Geschosse) oder von Grundstücken (z. B. Höfe), der dem eindeutigen Erkennen der Herkunft von Gefahrenmeldungen dient.
Anmerkung 1: Ein Meldebereich darf mehrere Meldergruppen umfassen.

Meldebereit: Gefahrenmeldeanlagen und deren Teile sind meldebereit, wenn Informationen bzw. Meldungen ausgewertet werden können.

Nichtautomatischer Melder: Melder, der von Personen mittelbar oder unmittelbar betätigt werden kann.

Nicht ausfallgefährdete Energiequelle: eine Energiequelle, die uneingeschränkt verfügbar ist.
Anmerkung 1: Dazu gehören Energiequellen, die in der Lage sind, eine GMA oder Anlageteile einer GMA für eine vorausberechnete Zeitdauer lückenlos mit Energie zu versorgen, z. B. eine Batterie.

Sachkundige Person für Gefahrenmeldeanlagen, sachkundige Person GMA: Person, die durch eine Elektrofachkraft für Gefahrenmeldeanlagen über die übertragenen Aufgaben im Rahmen der Begehung und die möglichen Gefahren und Folgen bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet wurde.
Anmerkung 1: Hierzu zählen die erforderlichen Kenntnisse für die Beurteilung der Objektvoraussetzungen, bezogen auf Gefahrenart und geforderte Funktion der GMA, des Einflusses der Raumnutzung sowie der Einsatzgrenzen der Meldungserfassung und die Unterrichtung über das Sicherungskonzept der Gefahrenmeldeanlage, über bauordnungsrechtliche Forderungen sowie gesetzliche und gegebenenfalls berufsgenossenschaftliche Auflagen oder Forderungen des Betreibers aus Unfallverhütungsaspekten als Personenschutzmaßnahmen oder zur Vermeidung von Personenschäden.
Anmerkung 2: Die Aufgabe erfordert Kompetenzen zur selbständigen Planung und Bearbeitung der Anforderungen aus der Begehung sowie vertieftes allgemeines Wissen und fachtheoretisches Wissen, um beurteilen zu können, inwieweit Umwelt- oder Objektveränderungen die Wirksamkeit einer Gefahrenmeldeanlage beeinflussen können. Das Erkennen eventueller Wechselwirkungen aus anderen Anforderungen sowie das Entwickeln von Handlungsalternativen ist erforderlich. Erkannte Abweichungen müssen sicher begründet, verantwortungsbewusst kommuniziert und ggf. wieder zurückgeführt werden, wenn keine anderen Problemlösungen gefunden werden können. Der Tätigkeitserfüllung liegt die Qualifikationsanforderung nach DQR Niveau 4 zu Grunde.

Schalteinrichtung: Betätigungseinrichtung, mit der Berechtigte Einbruchmeldeanlagen (EMA) oder Einbruch- und Überfallmeldeanlagen (EMA/ÜMA) oder Teile davon scharfschalten bzw. die Scharfschaltung zurücknehmen.

Scharfschalten: Verfahren, mit dem EMA, EMA/ÜMA oder Teile davon einzeln und/oder in Abhängigkeit voneinander zur Ansteuerung von Alarmübertragungsanlagen bzw. Externsignalgebern freigegeben werden.

Sicherungsbereich: umfasst die Überwachung in sich abgeschlossener Objekte, abgeschlossener Teilbereiche von Objekten und abgegrenzter Räume auf eine Gefahrenart, um bei Meldungen geeignete Maßnahmen treffen zu können.
Anmerkung 1: Eine Gefahrenmeldeanlage darf einen oder mehrere Sicherungsbereiche enthalten.
Anmerkung 2: Ein Sicherungsbereich darf nur einer Gefahrenmeldeanlage angehören.
Anmerkung 3: Ein Sicherungsbereich darf mehrere Meldebereiche umfassen.
Anmerkung 4: Sicherungsbereiche für unterschiedliche Gefahrenarten müssen nicht identisch sein.

Sicherungskonzept: Gesamtheit der festgelegten organisatorischen, personellen, technischen und baulichen Maßnahmen zur Sicherung eines Objektes und zur Abwehr von Gefahren.
Anmerkung 1: Das Sicherungskonzept muss mindestens Angaben enthalten über die Gebäudenutzung, das Risiko für das Objekt, zu den Schutzzielen der Gefahrenmeldeanlage wie Personen- und/oder Sachschutz, den mit automatischen Meldern zu überwachenden Bereichen, den von Personen zu betätigenden nichtautomatischen Meldern, zu gegebenenfalls vorhandenen Steuerfunktionen, Personenschutzmaßnahmen, Alarmierungseinrichtungen und Alarmierungsbereichen und zu hilfeleistenden Stellen.

Sichtprüfung: Tätigkeit nach dem Errichten, Erweitern oder Ändern sowie nach Instandhaltungsmaßnahmen zur Feststellung und Beurteilung der fachgerechten Installation, der Gerätebeschaffenheit und der Übereinstimmung mit den technischen Unterlagen.

Signalgeber: Gerät, das akustische und/ oder optische Signale erzeugt und ausgibt.
Anmerkung 1: In der Normenreihe EN 50131 werden mit "Signalgeber" ausschließlich akustische Signalgeber bezeichnet.

Signalverarbeitungseinheit: in sich abgeschlossene Einheit, in der die Signale mehrerer Eingangskanäle, die von anderen Signalquellen kommen, derart verarbeitet werden, dass die Signale gesammelt über mindestens einen Ausgangskanal übergeben werden können und/oder die Signale optional akustisch und/oder optisch zur Anzeige gebracht werden können.

Ständig verfügbar: ständig verfügbar ist, wenn organisatorische Maßnahmen zur dauernden Bereitschaft, z. B. lnstandhaltungsdienst, getroffen sind.

Stehende Verbindung: physikalische oder logische Verbindung, die nach dem Einrichten oder Aufbau für die Übertragung von Meldungen oder zur Überwachung der Verbindung ständig zur Verfügung steht.

Sprachalarmanlage: Gefahrenmeldeanlage, die nach automatischer Ansteuerung durch eine andere Gefahrenmeldeanlage der Ausgabe von Alarmen und Anweisungen durch Tonsignale und Sprachdurchsagen dient sowie Live Durchsagen ermöglicht.

Steuereinrichtung: Einrichtung, die der Auslösung von Vorrichtungen zur Gefahrenminderung oder -abwehr dient.
Anmerkung 1: Diese kann Teil oder Zusatzeinrichtung einer Gefahrenmeldeanlage sein.

Störung: Zustand einer Einheit, z. B. einer Gefahrenmeldeanlage oder eines einzelnen Anlageteils, gekennzeichnet durch seine Unfähigkeit, aus beliebigem Grund, eine geforderte Funktion zu erfüllen.

Störungsmeldung: Meldung, dass eine Abweichung von der geforderten Funktion der Gefahrenmeldeanlage vorliegt.

Störungszustand: Zustand einer Gefahrenmeldeanlage, der die geforderte Funktion der Anlage verhindern kann.

Täuschungsalarm: Falschalarm, der durch Vortäuschung einer physikalischen und/oder chemischen Kenngröße eines automatischen Melders entstanden ist.

Überfallmeldeanlage: Gefahrenmeldeanlage, die Personen zum direkten Hilferuf bei Überfällen dient.

Übertragungseinrichtung: Teil einer Alarmübertragungsanlage für Gefahrenmeldungen; sie dient der Weiterleitung von Meldungen.

Übertragungsweg: äußere Verbindung von Anlageteilen, die der Übertragung von Informationen bzw. Meldungen in einer GMA dient.
Anmerkung 1: Der Übertragungsweg darf auch zur Energieversorgung genutzt werden.

Überwachungsbereich: Bereich, der von einem automatischen Melder erfasst oder von einer Person überwacht wird.

Unverzüglich: unverzüglich ist, wenn ohne schuldhaftes Verzögern eine Reaktion eingeleitet und durchgeführt wird, z. B. eine Inspektion oder Instandsetzung.

Verbesserung: Kombination aller technischen und administrativen Maßnahmen sowie Maßnahmen des Managements zur Steigerung der Funktionssicherheit einer Gefahrenmeldeanlage, ohne die geforderte Funktion zu ändern.
Anmerkung 1: Verbesserung bedeutet nicht den Einsatz eines gleichwertigen Anlageteils.
Anmerkung 2: Die Verbesserung der bisher bestehenden geforderten Funktion einer Gefahrenmeldeanlage ist eine Instandhaltungsmaßnahme. Verbesserungen müssen die Funktionssicherheit von Gefahrenmeldeanlagen erhöhen und mindestens die Leistungseigenschaften für die bisher geforderte Funktion aufweisen.

Vernetzte Anlage: Anlage mit mehr als einer Zentrale, bei der mindestens eine Zentrale oder Teile einer Zentrale übergeordnete Funktionen innerhalb der Anlage ausführen.
Anmerkung 1: Übergeordnete Funktionen dürfen gemeinsame Anzeige und Bedienelemente haben.

Wartung: Maßnahmen zur Erhaltung der Funktionsbereitschaft und zur Verzögerung des Abbaus des vorhandenen Abnutzungsvorrats.

Zentrale: Einrichtung, die Informationen der GMA erfasst und daraus Meldungen bildet.

Suchen