IGS-Industrielle Gefahrenmeldesysteme GmbH

Technology for life safety and security

Begriffe und Erläuterungen zum Thema Lichtrufanlagen nach DIN VDE 0834

Einführung

Die einst einfachen "Klingelanlagen" zum Herbeirufen von Hilfe haben sich mittlerweile zu umfangreichen Kommunikationsanlagen oder Systemen der Sicherheitstechnik entwickelt. Der technische Fortschritt und das Zusammenwachsen verschiedener Systeme zu komplexen Funktionseinheiten erfordern ausgebildetes Fachpersonal und ein umfangreiches Spezialwissen, um Rufanlagen zu errichten.

Der heutige Leistungsumfang reicht von der herkömmlichen Rufanlage über Rundfunk- und Fernsehübertragungen bis hin zu komplexen Computernetzen. Die Technik in diesem Anwendungsbereich hat heute einen Stand erreicht, der im Betrieb so gut wie keine Probleme verursacht.

Probleme entstehen aber, wenn

  • Rufanlagen falsch geplant sind,
  • Rufanlagen schlecht errichtet wurden,
  • Rufanlagen schlecht oder gar nicht in Stand gehalten werden,
  • Rufanlagen vom Betreiber oder seinem Personal ignoriert oder nicht akzeptiert werden.

Rufanlagen im Sinne dieser Erläuterungen dienen vorrangig dem Schutz von Menschenleben und dem Erhalt der Unversehrtheit. Damit besteht in ganz besonderem Maße die Verpflichtung, zur Planung, Errichtung, Inbetriebnahme und Instandhaltung nur Fachfirmen und Personen einzusetzen, die ihre Kompetenz bereits nachgewiesen haben. Auf Grund der gleichen Zielsetzung müssen auch gleiche Maßstäbe wie beim Errichten von Gefahrenmeldeanlagen (z.B. Brandmeldeanlagen, Einbruchmeldeanlagen usw.) angewendet werden. Grundlage für den Betrieb ist vor allem die DIN VDE 0834 deren Geltungsbereich sich in erster Linie auf Krankenhäuser, Alten- und Seniorenwohnheime, Justizvollzugsanstalten sowie ähnliche Einrichtungen erstreckt, in denen Störungen der Rufanlage eine mehr oder minder große Gefahr für den Rufenden bedeuten.

Normen wie die DIN VDE 0834 sind für Planer und Errichter in der Regel nicht bindend sofern ihre Einhaltung nicht durch ein Gesetz vorgeschrieben wird. Nach einem BGH-Urteil wird die Einhaltung aber im Schadenfall immer dann doch zwingend vorausgesetzt, wenn der Schutz von Sicherheit, Gesundheit und Leben darin vorausschauend geregelt wird.

Der Betreiber einer Rufanlage in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Pflegestationen und ähnlichen Einrichtungen oder von Haftanstalten muss selbst "eingewiesene Person" im Sinne der DIN VDE 0834 sein, oder eine eingewiesene Person beauftragen. Der Betreiber bzw. die beauftragte Person muss eigenverantwortlich dafür Sorge tragen, dass das Personal, insbesondere das Pflegepersonal, über die Aufgaben, Funktionen und den Betrieb der Rufanlage ausreichende Kenntnisse verfügt. Entsprechende Schulungen sind regelmäßig durchzuführen und zu wiederholen.

Er muss weiter dafür sorgen, dass Anzeichen einer Beeinträchtigung der ständigen Betriebsbereitschaft oder Unregelmäßigkeiten der Funktion vom Personal gemeldet und Inspektionen durchgeführt werden. Der Anschluss von anlagenfremden Geräten und Betriebsmitteln (z.B. medizinisches elektrisches Gerät) darf nur durch hierfür besonders ausgebildetes Personal erfolgen. Steckbare Geräte für die Rufauslösung, z.B. Patientenhandgeräte, müssen nach jedem Einstecken auf einwandfreie Funktion der Rufauslösung geprüft werden.

Unregelmäßigkeiten in Funktionalität sowie Ausfälle und Störungen einzelner Komponenten der Rufanlage muss das Personal (insbesondere das Pflegepersonal!) unverzüglich dem Betreiber oder der von ihm beauftragten Person anzeigen, um umgehende Instandhaltungs- und Änderungsmaßnahmen veranlassen zu können. Alle anfallenden Störfälle müssen vom Betreiber oder von der beauftragten Person fortlaufend in einem bei der Rufanlage verfügbarem Betriebsbuch festgehalten werden.

Begriffe und Erläuterungen

Nachfolgend sind einige Begriffe, Geräte und Grundfunktionen erläutert und ihre Leistungsmerkmale/ Anforderungen kommentiert, um bei der Vielfalt der Anlagentypen eine gemeinsame Sprache zu fördern und Missverständnissen vorzubeugen. Die Begriffe sind nicht alphabetisch geordnet, sondern in der Reihenfolge, in der sie bei der Planung von Anlagen auftreten und Entscheidungen bedingen. Die Ausführungen beziehen sich auf Krankenhäuser u. Altenheime, für Justizvollzugsanstalten gilt sinngemäß Gleiches.

Verwendungsbereich

Verwendungsbereich ist der Bereich, für den eine Rufanlage bestimmungsgemäß eingesetzt wird. Maßgebend ist dabei das Verhalten im Störungsfall. Die Rufanlage ist als eigenständige Anlage zu planen, die VDE 0834 ist bindend zugrunde zu legen. Der Verwendungsbereich ist gemeinsam mit dem Betreiber festzulegen. Gegebenenfalls sind zusätzlich Krankenhausbauverordnungen von Bundesländern zu berücksichtigen.

Verwendungsbereich A

Mit der Rufanlage wird Hilfe herbeigerufen, bei Störungen entsteht eine Gefahr für den Rufenden. Die Rufanlage muss Störungen erkennen können und melden. Die Rufanlage muss sich ständig selbst überwachen. Die Übertragungswege, Rufleitungen und die für die Rufauslösung wichtigen Teile der Anlage müssen in die Überwachung einbezogen sein. Die Stromversorgung der Anlage muss durch geeignete Maßnahmen gewährleistet sein. Die Speicherung von Rufen bei kurzzeitiger Unterbrechung der Stromversorgung (z.B. bei Netzausfall) muss sichergestellt sein.

Verwendungsbereich B

Mit der Rufanlage werden auch besondere Notrufe, z.B. für ein Reanimationsteam ausgelöst oder es sind medizinisch technische Geräte zur Patientenüberwachung angeschlossen. Bei Störungen entsteht eine besondere Gefahr für den Rufenden. Rufanlagen in JVA fallen immer unter den Verwendungsbereich B. Die Rufanlage muss Störungen erkennen können und melden. Die Rufanlage muss sich ständig selbst überwachen. Die Übertragungswege, Rufleitungen und die für die Rufauslösung wichtigen Teile der Anlage müssen in die Überwachung einbezogen sein. Die Stromversorgung der Anlage muss durch geeignete Maßnahmen gewährleistet sein. Die Speicherung von Rufen bei kurzzeitiger Unterbrechung der Stromversorgung (z.B. bei Netzausfall) muss sichergestellt sein.

Schutzbereich A

Es besteht keine elektrisch leitende Verbindung von Personen mit Erdpotential oder anderen Anlagen und Geräten. Meist gibt der Hersteller bereits für jede Gerätegruppe den zutreffenden Schutzbereich an. Im Schutzbereich A sind keine besonderen Schutzmaßnahmen erforderlich.

Schutzbereich B

In diesem Bereich kann eine erhöhte Gefährdung von Patienten auftreten, wenn sie mit Erdpotential oder medizinisch technischen Geräten leitend verbunden sind. Im Schutzbereich B sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Die Auswahl der Geräte ist wichtig. Ruftaster z.B. in Bädern gehören zum Schutzbereich B.

Anlagen ohne Sprechen

Rufe werden optisch und akustisch signalisiert und können nur durch Aufsuchen des Rufortes abgestellt werden. Bei der Projektierung ist festzulegen, welche Rufarten erfasst und weitergemeldet werden sollen.

Anlagen mit Sprechen

Rufe werden optisch und akustisch signalisiert, bestimmte Rufe dürfen nach einem Gespräch mit dem Rufenden fernabgestellt werden. Bei der Projektierung ist festzulegen, welche Rufarten erfasst und weitergemeldet werden sollen. Ebenfalls festzulegen ist, welche Räume der Rufanlage mit und welche ohne Sprechverbindung ausgestattet werden sollen.

Zentralbetrieb

Organisationsform, bei der alle Rufe aller Stationen ausschließlich an eine übergeordnete zentrale Stelle (-> Zentralabfrage) geleitet werden, dort beantwortet und bewertet werden und von der aus alle weiteren Maßnahmen eingeleitet werden. Festzulegen ist, ob Stationen zeitweise auch dezentral betrieben werden sollen. Sinnvoll ist die Integration weiterer Funktionsbereiche (Verwaltung, Röntgen, Apotheke usw.), um ein effizientes Gesamtsystem zu haben. Neben den Krankenzimmern und Funktionsräumen müssen alle Räume, in denen sich Pflegepersonal und Patienten aufhalten können, in die Anlage einbezogen werden.

Dezentraler Betrieb

Organisationsform, bei der alle Rufe innerhalb der Station oder des Dienstbereiches das zuständige Pflegepersonal direkt an einer Abfrage im Dienstzimmer oder am jeweiligen Aufenthaltsort (-> Rufnachsendung) erreichen. Festzulegen ist, ob Stationen zeitweise auch dezentral betrieben werden sollen. Sinnvoll ist die Integration weiterer Funktionsbereiche (Verwaltung, Röntgen, Apotheke usw.), um ein effizientes Gesamtsystem zu haben. Neben den Krankenzimmern und Funktionsräumen müssen alle Räume, in denen sich Pflegepersonal und Patienten aufhalten können, in die Anlage einbezogen werden.

Zentraler/dezentraler Betrieb

Organisationsform, bei der je nach Tageszeit und Rufhäufigkeit stationsweise separat die zentrale oder dezentrale Betriebsweise aktiviert wird. Die Rufanlage muss stationsweise z.B. durch Tastendruck ggf. auch automatisch in die jeweils andere Betriebsweise umschaltbar sein.

Rufnachsendebetrieb

Betriebsart, bei der Rufe nicht nur im Dienstzimmer, sondern auch an jeden anderen wechselnden Aufenthaltsort des Personals gemeldet werden. Betriebsart, die Bestandteil des dezentralen Betriebs ist.

Gruppenzusammenschaltung

Zeitweise Ausdehnung des Rufnachsendebetriebs über mehrere Stationen (Gruppen) in betriebsarmen Zeiten oder in Notfällen. Der Umfang und der Ort der Gruppenzusammenschaltung ist festzulegen, optische Anzeigen sind einzuplanen.

Station/Gruppe

Kleinster geschlossener Organisations- und Pflegebereich mit gleichen Zuständigkeiten, dessen Meldungen zusammengefasst werden können und der sich auch in der technischen Realisierung wiederspiegeln soll, z.B. Versorgungsbereich eines Netzgerätes, geschlossenes Leitungssystem. Dieser Bereich ergibt sich aus der Struktur des Hauses. Er ist so zu planen, dass er autark betrieben werden und in die Organisationsbereiche integriert werden kann.

Dienstbereich

Zeitweiser organisationsbedingter Zusammenschluss von Stationen, deren Rufe dasselbe Personal erreichen sollen -> Gruppenzusammenschaltung. Die Stationen sollen auch räumlich nahe sein, um eine sinnvolle Zusammenschaltung zu erhalten.

Dienstzimmer

Regelmäßiger Aufenthaltsort des Pflegepersonals. Das Dienstzimmer erhält üblicherweise eine Hauptabfrage.

Patientenzimmer

Raum, in dem ein- oder mehrere Patienten gepflegt werden. Es sind die Apparaturen für Ruf und Rufabstellung zu planen.

Funktionsraum

Raum, in dem sich Personal vor- übergehend aufhalten kann und während dieser Zeit erreichbar sein muss, in dem sich jedoch keine Patienten aufhalten. Mindestens die Rufnachsendung ist für jeden Raum sicherzustellen, ggf. können Displays wichtige Zusatzinformationen bieten.

Ruf

Ruf einer hilfsbedürftigen Person mit dem Ziel, von einer Pflegeperson aufgesucht oder angesprochen zu werden. Jedem Bett muss eine Einrichtung zur Rufauslösung zugeordnet sein, die vom Patienten bequem und sicher erreichbar ist. Die Ruftaste muss rot und bei Dunkelheit beleuchtet sein. Dies gilt sinngemäß für alle anderen Räume, in denen sich Patienten aufhalten können. Die Rufauslösung muss in der Ruftaste oder unmittelbar in der Nähe durch die Beruhigungslampe optisch signalisiert werden. Ruftaster in Nassräumen müssen dafür besonders ausgeführt sein.

Anwesenheit

Markieren der Anwesenheit einer Pflegeperson beim Betreten eines mit der Rufanlage verbundenen Raumes mittels -> Anwesenheitstaste. In allen Räumen, in den das Personal von Rufen erreicht werden soll, muss durch Betätigungen der Anwesenheitstaste die Anwesenheitsmarkierung geschaltet werden können. Die Anwesenheitstaster müssen grün sein, der Schaltzustand ist in oder neben der Taste optisch zu signalisieren. Sie sollen in Türnähe angebracht sein. Die Anwesenheitstaste einer zweiten Personalgruppe, soweit vorhanden, darf gelb sein.

Notruf

Ruf einer Pflegeperson, mit dessen Hilfe eine andere Pflegeperson herbeigerufen werden soll. Die Notrufauslösung wird durch Einschalten der Anwesenheit vorbereitet. Der Ruf im Raum wird zum Notruf.

Abfragbare Rufe

Rufe von einem Gerät mit Sprechmöglichkeit am Bett oder im Zimmer. In Anlagen mit Sprechverbindung ist eine Fernabstellung der Rufe mit Sprechen nach Abfrage an den Abfrageplätzen zulässig. Rufe ohne Sprechmöglichkeit dürfen nicht fernabgestellt werden, lediglich die Rufquittierung ist statthaft, wenn die Ruferledigung von der Anlage überwacht wird.

Nicht abfragbare Rufe

Rufe von einem Gerät ohne Sprechmöglichkeit. Der Rufort muss aufgesucht werden. In Anlagen mit Sprechverbindung ist eine Fernabstellung der Rufe mit Sprechen nach Abfrage an den Abfrageplätzen zulässig. Rufe ohne Sprechmöglichkeit dürfen nicht fernabgestellt werden, lediglich die Rufquittierung ist statthaft, wenn die Ruferledigung von der Anlage überwacht wird.

Bettenruf

Ruf eines Patienten von seiner Rufvorrichtung am Bett, der selektiv erkannt werden kann. In Anlagen mit Sprechverbindung ist eine Fernabstellung der Rufe mit Sprechen nach Abfrage an den Abfrageplätzen zulässig. Rufe ohne Sprechmöglichkeit dürfen nicht fernabgestellt werden, lediglich die Rufquittierung ist statthaft, wenn die Ruferledigung von der Anlage überwacht wird.

WC-Ruf

Nicht abfragbarer Ruf aus einer Nasszelle oder Toilette. Der Schutzbereich ist zu beachten!

Monitorruf/Diagnoseruf

Von einem überwachenden Gerät ausgelöster Notruf. Die Anzahl der Steckbuchsen pro Bett ist mit dem Betreiber festzulegen.

Telefonruf

Von einer Telefonnebenstelle ausgelöster Ruf bei Abwesenheit. Üblicherweise wird der Anruf des Dienstzimmertelefons bei Nichtanwesenheit über die Rufanlage weitergemeldet.

Rufnachsendung

Nachsendung eines Rufes an diejenige Stelle, an der das Pflege- personal seine Anwesenheit markiert hat. Der Ruf wird mindestens akustisch signalisiert. Ergänzend kann der Rufort und die Rufartangezeigt werden. Abfragbare Rufe dürfen nach einer Sprechverbindung (-> Nebenabfrage) abgestellt werden. Die Rufnachsendung ist erforderlich, wenn die Ruflage im dezentralen Betrieb genutzt wird.

Rufabstellung

Beendigung des Rufzustandes durch Setzen der Anwesenheit durch eine Abstelltaste oder durch Fernabfrage im Rahmen der erlaubten Möglichkeiten. Festzulegen sind die Einbauplätze der Apparaturen mit Anwesenheitstaste und der Abstelltaster (WC).

Rufabfrage/Nebenabfrage

Reaktion auf einen Ruf durch Aufbau einer Sprechverbindung zum Rufenden. Es ist zu planen, ob und wo Nebenabfragemöglichkeiten sinnvoll sind.

Zimmerweises Sprechen

Das Patientenzimmer verfügt über eine zentrale Sprechvorrichtung für Durchsagen und Rufabfragen. Bei der Planung sind zusammen mit dem Betreiber die entsprechenden Apparaturen und Geräte auszuwählen.

Bettenweises Sprechen

Jedes Bett ist mit einer Sprechvorrichtung ausgestattet und kann einzeln angesprochen werden. Bei der Planung sind zusammen mit dem Betreiber die entsprechenden Apparaturen und Geräte auszuwählen.

Zimmerterminal

Bedien- und Installationseinheit in Patientenzimmern und Funktionsräumen, in der in der Regel alle Ruffunktionen des Zimmers erfasst und alle Anzeigen im Zimmerbereich gesteuert werden und die auch selbst wesentliche Bedien- und Anzeigeelemente enthalten kann. Zimmerterminals werden in der Regel für alle Krankenzimmer und Funktionsräume vorgesehen. Sie können die Bedienelemente und Anzeigendisplays enthalten, ebenso bei Anlagen mit Sprechen, die Nebenabfrage. Angeschlossen werden die Betten, vorgelagerte Nasszellen und die optischen Anzeigenelemente (-> Zimmersignalleuchte).

Ruftaster

Gerät zur Auslösung eines Rufes mit Beruhigungslampe zur Kontrolle der Rufauslösung. Bauformen: Ruftaster, Zugtaster, pneumatischer Rufgeber. Der Ruftaster muss rot und bei Dunkelheit beleuchtet sein. Der Schutzbereich und der Verwendungsbereich muss beachtet werden.

Anwesenheitstaste

Gerät zur Anwesenheitsmarkierung, Notrufvorbereitung, Rufnachsendung und zur Rufabstellung in den Räumen, in denen sie ausgelöst wurden. Ruforten in WC's oder anderen Nebenräumen, die vom Anwesenheitstaster aus nicht eingesehen werden können, ist ein eigener --> Abstelltaster zuzuweisen. Die Anwesenheitstaste kann als separate Apparatur oder als Bedienelement im Zimmerterminal geplant werden.

Abstelltaster

Gerät zum Abstellen von Rufen. Der Abstelltaster ggf. beim WC stellt nur den Ruf ab. Er leitet keine weiteren Funktionen ein.

Patientenbediengerät

Für den Patienten bestimmtes Gerät mit Ruftaste, Beruhigungslampe, Lichttasten, gegebenenfalls allen Bedienelementen zum Empfang von Rundfunk- und TV Programmen und allen Elementen zur Sprechverbindung zum Pflegepersonal als Einbau- oder Handgerät. Für Handgeräte ist eine Aufnahme (Köcher) an der Wand und/oder am Nachttisch einzuplanen.

Birntaster

Einfache Ausführung eines Patientenbediengerätes mit einfacher Rufauslösung und Lichttasten. Bei der Planung muss auf die passende Steckvorrichtung geachtet werden.

Steckvorrichtung

Mehrpolige Steckdose am Patientenbett zur Aufnahme von beweglichen Rufgeräten. Die Steckvorrichtung kann für Wandeinbau oder für Einbau in die Medizinische Versorgungseinheit (Bettenschiene) vorgesehen werden.

Bettanschlusseinheit
Umfangreiche Bedien- und Installationseinheit am Patientenbett zur Aufnahme von beweglichen Ruf- und Überwachungsgeräten. Die Bettanschlusseinheit kann für Wandeinbau oder für Einbau in die Medizinische Versorgungseinheit (Bettenschiene) vorgesehen werden.

Zimmersignalleuchte

Einem Zimmer unabdingbar zugeordnete Leuchte mit Ruflampe (rot) und Anwesenheitsanzeige (grün) in unmittelbarer Nähe des dazugehörenden Zimmers (Eingangstür). Alle optischen und akustischen Anzeigen müssen der Norm DIN VDE 0834 entsprechen. Im Flurbereich jedes Raumes mit Rufmöglichkeit ist über/neben der Eingangstür die Zimmersignalleuchte mit rotem Leuchtfeld (Rufe) und grünem Leuchtfeld (Anwesenheit) vorzusehen. Zusätzliche Leuchtfelder (weiß, gelb) für weitere Anwesenheiten und für Zusatzinformationen sind zulässig.

Richtungssignalleuchte

Leuchte, die die Anzeigen mehrerer Zimmersignalleuchten zusätzlich zusammenfasst, um im Ruffall das Personal zu nicht sofort einsehbaren Gebäudeteilen zu führen. Die Rufinformationen mehrerer Zimmer können zusätzlich in Gruppen-, Pflegegruppen- und Richtungsleuchten zusammengefasst signalisiert werden.

Gruppensignalleuchte

Einer Station zugeordnete Leuchte zur Sammelanzeige von Rufen aus dieser Station. Die Signalisierung erfolgt dabei unter Berücksichtigung der Rufprioritäten in gleicher Weise wie in den Zimmersignalleuchten.

Display

Anzeigetafel mit textlich oder numerisch dargestellter Rufanzeige. In der Regel können Displays anstelle von Richtungssignalleuchten, Gruppensignalleuchten oder Pflegegruppensignalleuchten verwendet werden.

Hauptabfrage

Gerät im Dienstzimmer des Personals zur Darstellung eines jeden Rufortes und zur differenzierten Rufartanzeige in einer Station. Von einer Abfrage aus kann in der Regel jedes Zimmer und jedes Bett angesprochen und abfragbare Rufe abgestellt werden. Durchsagen, Gruppenzusammenschaltungen und sonstige Betriebsabläufe werden meist von hier organisiert. Für jede Stationseinheit ist im Dienstzimmer die Hauptabfrage vorzusehen. Üblicherweise wird der Ruf des Telefons im Dienstzimmer in die Rufanlage weitergeleitet.

Bereichsabfrage

Gerät wie -> Hauptabfrage, jedoch für mehrere Stationen übergeordnet zuständig. Bereichsabfragen können bei entsprechender Organisationsform erforderlich werden.

Zentralabfrage

Zentraler Arbeitsplatz für den -> Zentralbetrieb. Bei der Planung ist zu beachten, dass die Zentralabfrage u.U. 24 Std./Tag besetzt werden muss. Die Anzahl der Bedienplätze ist festzulegen. Sinnvoll ist es auch, Funktionsbereiche mit anzuschließen.

Netzgerät

Spannungsversorgung nach EN60950 zur Erzeugung einer Sicherheitskleinspannung mit einer maximalen Ausgangsspannung von 30 Veff (60 V=) im Schutzbereich A, 25 Veff (60V=) im Schutzbereich B, zur ausschließlichen Versorgung von Geräten der Rufanlage aus dem Niederspannungsnetz mit Ersatzstromversorgung. Netzgeräte dürfen nur in trockenen Fluren oder Funktionsräumen untergebracht werden. Sie müssen gut zugänglich sein. Für ausreichende Wärmeabfuhr ist zu sorgen. Beim Einbau im Schaltschrank ist ggf. eine Zwangsentlüftung vorzusehen. Erfüllt die Spannungsversorgung DIN EN 60601-1, so sind die Anforderungen des Schutzbereichs B bereits weitgehend erfüllbar. Das Netzgerät ist ohne Steckvorrichtungen fest mit der allgemeinen Stromversorgung zu verbinden.

Spannungsversorgung

Vorrichtung zur sicheren und -ausfall geschützten Versorgung aller Geräte der Rufanlage. Aus dem Niederspannungsnetz versorgte Netzgeräte der Rufanlage müssen eigene Stromkreise mit eigenen Schutzmaßnahmen erhalten. Eine Ersatzstromversorgung ist vorgeschrieben. Diese Ersatzstromversorgung muss die Versorgung der Rufanlage spätestens 15 Sekunden nach Ausfall der allgemeinen Stromversorgung übernehmen. Der Anschluss systemfremder Betriebsmittel an diese Stromkreise ist nicht zugelassen.

Ersatzstromversorgung

Vorrichtung zur Aufrechterhaltung des internen Niederspannungsnetzes oder Pufferung des Netzgerätes. Ist keine Netzersatzanlage vorhanden, so müssen vergleichbare Maßnahmen getroffen werden (Batterie).

Stör- und Ausfallüberwachung

Einrichtung zur Erfassung von Leitungsstörungen und Geräteausfällen, die eine Gefahr für den Rufenden bewirken können. Es muss gewährleistet sein, dass Störungen der Rufleitungen und Geräteausfälle vom Pflegepersonal oder sonstigen qualifizierten Stellen sofort erkannt und entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden. Automatische Weitermeldung von Störungen und Ausfällen direkt zur technischen Abteilung ist sinnvoll und sollte vorgesehen werden.

Stationsleitungszug

Kabelverbindung innerhalb einer Station, die alle zum Betrieb einer Rufanlage notwendigen Verbindungen in sich vereinigt und beispielsweise alle Zimmerterminal einer Station verbindet. Die Struktur des Leitungsnetzes ist z.T. herstellerspezifisch. Beachtet werden muss bei der Konzeption auch die Konfiguration der Rufanlage. Für das Leitungsnetz gilt die Norm DIN VDE 0834. Die Verwechslung mit Leitungen des Niederspannungsnetzes oder eine Beeinflussung ist durch vorgegebene Maßnahmen auszuschließen.

Gruppenleitungszug

Kabelverbindung, die mehrere Stationen mit allen zur -> Gruppenbildung notwendigen Verbindungen in sich vereinigt. Die Struktur des Leitungsnetzes ist z.T. herstellerspezifisch. Beachtet werden muss bei der Konzeption auch die Konfiguration der Rufanlage. Für das Leitungsnetz gilt die Norm DIN VDE 0834. Die Verwechslung mit Leitungen des Niederspannungsnetzes oder eine Beeinflussung ist durch vorgegebene Maßnahmen auszuschließen.

Zentralleitungszug

a) Kabelverbindung, die alle Stationen mit allen zum -> Zentralbetrieb notwendigen Verbindungen in sich vereinigt.

b) Kabelverbindung, die alle Stationen mit einer zentralen Steuerelektronik (-> Steuerzentrale) verbindet.

Die Struktur des Leitungsnetzes ist z.T. herstellerspezifisch. Beachtet werden muss bei der Konzeption auch die Konfiguration der Rufanlage. Für das Leitungsnetz gilt die Norm DIN VDE 0834. Die Verwechslung mit Leitungen des Niederspannungsnetzes oder eine Beeinflussung ist durch vorgegebene Maßnahmen auszuschließen.

Steuereinheit

Herstellerspezifisches zentrales Steuergerät, das alle Vorgänge einer Rufanlage verwaltet und steuert und in dem in der Regel alle Steuerprogramme abgelegt sind. In der Praxis kommt es häufig zu Verwechslungen mit der Zentralabfrage, da es auch Anlagen gibt, bei denen die Steuereinheit in der Zentralabfrage integriert ist. Steuereinheiten dürfen wie Netzgeräte nur in trockenen Räumen oder Funktionsräumen untergebracht werden. Sie müssen gut zugänglich sein. Für ausreichende Wärmeabfuhr ist zu sorgen, ggf. ist eine Zwangsentlüftung vorzusehen. Funktionen sind im Notbetrieb zu erhalten.

PSA/DECT-Schnittstelle

Herstellerspezifische Schnittstelle zwischen Rufanlage und PSA bzw. DECT-Systemen. In der Rufanlage ausgelöste Meldungen (Rufe, Not-, Alarm-, Diagnostikrufe, Störungen) können zusätzlich unter Beachtung der Norm VDE 0834 auf die PSA (drahtlose Personensuchanlage) oder DECT (Cordless-TK-Endgeräte) weitergemeldet werden. Erfahrungsgemäß bedarf es der rechtzeitigen Klärung der Zuständigkeiten mit gegenseitiger Abstimmung über Art und Umfang der Weiterleitung.

Protokoll-Schnittstelle

Herstellerspezifische Schnittstelle zur Protokollierung der Ereignisse. Protokollierung der Ereignisse für spätere Auswertungen, z.B. Abrechnungen, Statistiken, usw. Der Einsatz ist mit den Betreibern und ggf. mit dem Personal abzustimmen.

Quellen: Informationsschriften und Seminarunterlagen der Firma Ackermann by Honeywell und ZVEI

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