IGS-Industrielle Gefahrenmeldesysteme GmbH

Technology for life safety and security

Klassifizierung von Einbruchmeldeanlagen gemäß VdS

Der VdS (Verband der Schadenversicherer) unterscheidet in seinen "Richtlinien für Einbruchmeldeanlagen - Planung und Einbau" die verschiedenen Sicherungsklassen von Einbruchmeldeanlagen wie folgt:

Einbruchmeldeanlagen der Klasse A: verfügen über einen einfachen Schutz gegen Überwindungsversuche im scharfen sowie im unscharfen Zustand; die Melder verfügen über eine mittlere Ansprechempfindlichkeit. Diese Anlagen erfüllen die wesentlichen Anforderungen der DIN VDE 0833-3 für Grad 2. Darüber hinaus erfüllen sie die zusätzlichen VdS-spezifischen Anforderungen für Einbruchmeldeanlagen der Klasse A.

Einbruchmeldeanlagen der Klasse B: verfügen über einen mittleren Schutz gegen Überwindungsversuche im scharfen sowie im unscharfen Zustand, die Melder verfügen über eine mittlere Ansprechempfindlichkeit. Diese Anlagen erfüllen die wesentlichen Anforderungen der DIN VDE 0833-3 für Grad 3. Darüber hinaus erfüllen sie die zusätzlichen VdS-spezifischen Anforderungen für Einbruchmeldeanlagen der Klasse B.

Einbruchmeldeanlagen der Klasse C: verfügen über einen erhöhten Schutz gegen Überwindungsversuche im scharfen sowie im unscharfen Zustand, die Melder verfügen über eine erhöhte Ansprechempfindlichkeit. Eine weitgehende Überwachung der sicherheitsrelevanten Funktionen ist vorhanden. Diese Anlagen erfüllen die wesentlichen Anforderungen der DIN VDE 0833-3 für Grad 4. Darüber hinaus erfüllen sie die zusätzlichen VdS-spezifischen Anforderungen für Einbruchmeldeanlagen der Klasse C.

Die VdS-Richtlinie 2311 für Einbruchmeldeanlagen im Vergleich zur DIN VDE 0833-3:

Die Anforderungen an VdS-anerkannte EMA entsprechen den Festlegungen in der Norm DIN VDE 0833-3. Eine direkte Vergleichbarkeit zwischen den Klassen A, B und C der VdS-Richtlinien und den Graden 1 bis 4 der DIN VDE 0833-3 ist aus folgenden Gründen jedoch nicht bzw. nur bedingt möglich:

  • Die VdS-Klassen A, B und C sind in Sicherungsklassen für Haushaltsrisiken (Klasse A-SH 1, 2, 3 und Klasse B-SH 1, 2, 3) und gewerbliche Risiken (Klasse B-SG 1, B-SG 2 sowie Klasse C-SG 3 bis C-SG 6) unterteilt. Die DIN VDE 0833-3 unterscheidet lediglich 4 Grade. Ein Eins-zu-Eins-Vergleich ist somit ausgeschlossen.
  • Die Einstufung in einen der Sicherheitsgrade der Norm richtet sich im Wesentlichen danach, ob ein Risiko als gering (Grad 1), gering bis mittel (Grad 2), mittel bis hoch (Grad 3) oder hoch (Grad 4) angesehen wird, sowie nach dem Profil des vermuteten Täters (Kenntnisse, verfügbare Werkzeuge, Vorgehensweise). Weitere Unterscheidungsmerkmale sind nicht vorgesehen. Die VdS-Richtlinien erlauben dagegen eine individuellere Einstufung des jeweiligen Risikos. So steht für die Auswahl der erforderlichen Sicherungsklasse das Betriebsartenverzeichnis (Anlage zum VdS-Dokument 2311, VdS-Richtlinien für Einbruchmeldeanlagen, Planung und Einbau) zur Verfügung. Darüber hinaus können zwischen den Beteiligten (Betreiber, Versicherer, Errichter) weitergehende Maßnahmen und/oder Abweichungen (Zulässige und unzulässige Abweichungen sind in den VdS-Richtlinien definiert) vereinbart werden, um so die für das Objekt bestmögliche Absicherung zu erzielen.
  • Die in den VdS-Richtlinien enthaltenen Mindestanforderungen an Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Einbruch- und Überfallmeldeanlagen sind in weiten Teilen umfangreicher und detaillierter ausgeführt als vergleichbare Festlegungen in der Norm.
  • Die VdS-Richtlinien enthalten darüber hinaus weitergehende praxisbewährte Anforderungen.

Das Betriebsartenverzeichnis vom VdS gibt es dort in zwei verschiedenen Versionen zum kostenlosen Download (Internetseite des VdS):

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