Die DIN 14675 (Brandmeldeanlagen - Aufbau und Betrieb) beinhaltet seit der Fassung aus Dezember 2006 Richtlinien zum regelmäßige Austausch von Rauchmeldern. Hier zunächst der entsprechende Auszug aus der Norm:
11.5.3 Austausch von Brandmeldern
Brandmelder sind nach Herstellerangaben auszutauschen bzw. einer Werksprüfung und -instandsetzung zu unterziehen. Dies ist im Betriebsbuch zu dokumentieren.
Dabei gilt ergänzend zu den Festlegungen in DIN VDE 0833-1 (VDE 0833-1):
a) Wird bei der jährlichen Überprüfung der Funktionsfähigkeit eines Brandmelders ein vom Hersteller vorgegebenes Prüfverfahren verwendet, mit welchem das vom Hersteller nach dem entsprechenden Teil der DIN EN 54 festgelegte Ansprechverhalten überprüft und nachgewiesen werden kann, so kann der Brandmelder bis zu dem Zeitpunkt im Einsatz bleiben, bei dem eine nicht zulässige Abweichung festgestellt wird.
b) Automatische punktförmige Brandmelder mit Verschmutzungskompensation oder automatischer KaIibriereinrichtung mit Anzeige bei einer zu großen Abweichung können bis acht Jahre im Einsatz bleiben, wenn die Funktionsfähigkeit des Melders nachgewiesen ist, bei deren Überprüfung vor Ort jedoch nicht festgestellt werden kann, ob das Ansprechverhalten in dem vom Hersteller festgelegten Bereich liegt. Diese Brandmelder müssen nach dieser Einsatzzeit ausgetauscht bzw. einer Werksprüfung und -instandsetzung unterzogen werden.
c) Automatische punktförmige Brandmelder ohne Verschmutzungskompensation oder automatischer Kalibriereinrichtung, bei deren Überprüfung vor Ort nicht festgestellt werden kann, ob das Ansprechverhalten in dem vom Hersteller festgelegten Bereich liegt, müssen jedoch spätestens nach einer Einsatzzeit von fünf Jahren ausgetauscht bzw. einer Werksprüfung und -instandsetzung unterzogen werden.
Wird bei automatischen Brandmeldern die Messkammer vor Ort gereinigt oder werden Teile der Messkammer bzw. die gesamte Messkammer ausgetauscht, so muss sichergestellt sein und nachgewiesen werden, dass sich nach der Reinigung oder dem Austausch der Messkammer das Ansprechverhalten des automatischen Brandmelders in dem vom Hersteller nach dem entsprechenden Teil der DIN EN 54 festgelegten Bereich befindet.
Die aufgezeigte Lösung gemäß Punkt a) ist mit dem heutigen Stand der Technik nicht zu realisieren, da ein kompletter Rauchkanal mit allem Zubehör zum Objekt geschafft werden müsste. Zur Prüfung der Konformität von Rauchmeldern mit dieser europäischen Norm ist es erforderlich, die Ansprechempfindlichkeit der Rauchmelder in einem exakt beschriebenen Rauchkanal zu messen. Hierzu muss der Melder am Messort installiert und an seine Überwachungsschaltung angeschlossen werden. Die Rauchkonzentration, die homogen verteilt sein muss, wird kontinuierlich mit einer bestimmten Geschwindigkeit gesteigert und dabei mit entsprechenden Messgeräten überwacht. Die Anstiegsgeschwindigkeit und die Strömungsgeschwindigkeit müssen dabei so langsam sein, dass die in der Nähe des Melders gemessene Aerosoldichte von der in der Sensorkammer des Melders nicht wesentlich abweicht. Daraus resultieren relativ lange Messzeiten. Neben der Exemplarstreuung wird auch die Richtungsabhängigkeit der Melder gemessen.
Das Beiblatt aus Dezember 2014 ergänzt die Forderungen wie folgt:
1 Zusätzliche Informationen
1.1 zu "11.5.3 Austausch von Brandmeldern"
Dieser Absatz betrifft ausschließlich punktförmige Rauchmelder und die Messkammer/Sensorik des Ansaugrauchmelders. Bei Mehrfachsensormeldern mit Rauchsensor gilt die Anforderung auch, selbst wenn diese Funktion abgeschaltet ist.
"Werksprüfung" heißt, dass diese Komponenten (Melder, Detektoren) vom Hersteller oder einem vom Hersteller autorisierten Unternehmen einer Überprüfung unterzogen werden. Hierbei wird festgestellt, ob das Ansprechverhalten usw. der Melder den Anforderungen, die an das Produkt nach Norm gestellt werden, noch gerecht werden. Die Formulierung ist deshalb in die Norm so aufgenommen worden, weil die Ausrüstung zur Durchführung des Überprüfungsverfahrens in der Regel nicht zum Objekt des Betreibers der BMA gebracht werden kann, um dort vor Ort die Überprüfungen durchzuführen (z. B. bei Rauchmeldern der dazu zu verwendete Aerosolkanal oder der Brandprüfraum (nach DIN EN 54-7 u. a.)).
Es ist dabei praktikabel, die Melder im Objekt während dieser Zeit durch Leihprodukte oder auch sogenannte Austauschmelder zu ersetzen, die während der Prüfung den Betrieb der BMA sicherstellen. Es mag inzwischen auch üblich sein, dass privatrechtlich vertraglich vereinbart ist, dass die Melder durch geprüfte Melder ersetzt werden. Dies ist dann in der Wartungsvereinbarung zu regeln. Im Übrigen wird auf DIN VDE 0833-1 (VDE 0833-1) verwiesen.
ANMERKUNG: Für alle Melder, die einen Rauchmeldeanteil haben, gelten die genannten Anforderungen.
Da eine neue Norm in der Regel nicht rückwirkend gültig wird, sind von dieser Regelung zunächst nur Anlagen betroffen, welche ab Dezember 2006 in Betrieb gesetzt wurden. Geht man weiter davon aus, dass alle seit diesem Zeitpunkt installierten, automatische Rauchmelder über eine Verschmutzungskompensation verfügen, müssten die ersten Melder quasi jetzt im Jahr 2015 ausgetauscht werden. Nun gibt es aber ergänzend in der Ausgabe April 2012 folgenden Hinweis:
ANMERKUNG: Auch für BMA die vor Dezember 2006 in Betrieb genommen wurden, wird die Anwendung der Anforderungen dieses Abschnitts empfohlen.
Sicher kann man über diese Formulierung streiten. In den Landesbauordnungen werden entsprechende Sachverhalte teilweise auch abweichend formuliert. Je nach Bundesland fallen daher Urteile auch entsprechend unterschiedlich aus, wenn das Bauordnungsrecht nicht eingehalten wird. Verstöße gegen das Baurecht können sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Konsequenzen haben. Zum jetzigen Zeitpunkt (September 2015) sind uns jedoch noch keine entsprechenden Urteile bekannt, was aber nichts bedeutet. Der Betreiber einer baurechtlich oder als Versicherungsauflage nach DIN 14675 oder VdS 2095 geforderten Brandmeldeanlage (dies ist zumeist Bestandteil eines Brandschutzkonzeptes oder einer Bauauflage) ist einfach dafür verantwortlich, dass die in der Norm vorgegebenen Instandhaltungsmaßnahmen, so also auch der regelmäßige Austausch von Rauchmeldern, eingehalten werden.
Sie ziehen in Erwägung, Ihre Melder austauschen zu lassen? Bitte sprechen Sie uns doch einfach an, damit wir Ihnen ein entsprechendes Angebot ausarbeiten können.